Der Weg zum Schutz der Menschenrechte älterer Menschen wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen weiter geebnet und hierfür die Resolution A/78/L.104/Rev.1 verabschiedet.
Weltaltenrechtskonvention - nächste Hürde genommen
20.08.2024
Die Resolution A/78/L.104/Rev.1 können Sie hier nachlesen.
Dieses gute Zwischenergebnis ist auch dem Engagement der deutschen Vertretung bei den Vereinten Nationen zu verdanken, denn insbesondere Länder, die dem menschenrechtsbasierten Ansatz einer Weltaltenrechtskonvention skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen, konnten davon überzeugt werden, der Resolution und den dort vorgeschlagenen weiteren Prozessen zuzustimmen.
Die Resolution ist ein Meilenstein nach 14 Jahren intensiven Verhandlungen bei den Vereinten Nationen und der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe (Open-Ended Working Group on Ageing); allerdings wurde gleichzeitig beschlossen, das Mandat der OEWA zu beenden, ohne, dass es gelungen ist, eine Konvention zu entwickeln, die den Mitgliedsstaaten eine wirkliche Anleitung gibt, wie sie die Menschenrechte älterer Menschen am besten umsetzen können.
Trotz Erfolgen: Unklarheiten bleiben
Der Text der Resolution bleibt daher vage. Es fehlt nach wie vor eine klare Vorgabe, welcher spezifische Rahmen für die Rechte älterer Menschen vorgegeben und wie dieser mehr Sichtbarkeit und einen besseren Zugang zur Wahrung und Umsetzung der Menschenrechte verschaffen soll.
Auch sind die Zuständigkeiten nicht eindeutig definiert. So heißt es zum Beispiel, dass die „relevanten“ UN-Gremien aufgefordert sind, die bestehenden Lücken im Menschenrechtssystem für ältere Menschen zu schließen. Wer die relevanten Gremien sind, wurde nicht festgelegt.
Wir gehen davon aus, dass sich der Menschenrechtsrat bei den Vereinten Nationen und dort angeschlossenen Vertragsorgane federführend in den weiteren Prozess einbringen werden.
Ein erster Schritt ist getan, weitere müssen Folgen
Als nächster Schritt wird der Präsident der Generalversammlung bei den Vereinten Nationen aufgefordert, ein sog. High Level Meeting, (im Regelfall ist das ein Treffen auf Minister- oder Staatssekretärsebene) - wohl in 2025 - einzuberufen, um die nächsten Schritte in Bezug auf die Herausforderungen und Möglichkeiten zum Schutz der Rechte älterer Menschen zu verabschieden.
Das Büro des Hochkommissars für die Menschenrechte wird das Thema jedoch bereits auf der nächsten Sitzungswoche am 12. und 13. September in Genf zusammen mit den Vertragsstaaten, Menschenrechtsinstituten und der Zivilgesellschaft diskutieren, wo sich dann auch HelpAge Deutschland mit einbringen wird.
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