Geldauflagen und Bußgelder sind eine wertvolle Unterstützung unserer Arbeit.
Zuweisungen, die Gutes bewirken
Seit 2005 verbessert HelpAge Deutschland weltweit die Lebensbedingungen von älteren Menschen und stärkt ihre Rechte. Als einzige Hilfsorganisation in Deutschland setzen wir uns gezielt für ältere Menschen in Not ein. Wir nutzen die uns anvertrauten Zuweisungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte ausschließlich zur Finanzierung unserer weltweiten Hilfsprojekte. Wir sind mit dem DZI-Spendensiegel ausgezeichnet und Mitglied beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Bündnis Aktion Deutschland Hilft und dem Verband VENRO.
Wie verwalten wir Zuweisungen?
Wir trennen Gelauflagen streng von Spenden, indem wir ein spezielles Sonderkonto für Geldauflagen eingerichtet haben.
Das Vorgehen garantiert, dass wir niemals für Zuweisungen Spendenbescheinigungen ausstellen.
Wenn Sie aus Versehen auf unser Spendenkonto überwiesen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Muss ich einen Verwendungszweck angeben?
Bitte geben Sie bei der Überweisung des Bußgelds Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Zahlung zuordnen und anschließend dem Gericht melden.
Erhalte ich für meine Überweisung eine Spendenquittung?
Bei Bußgeldern und Geldauflagen stellen wir keine Spendenquittung aus. Sie dürfen Ihre Zahlung steuerlich nicht geltend machen.
Kann ich das Bußgeld in Raten zahlen?
Wir dürfen nicht mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln. Wenn Sie ihr Bußgeld nicht zahlen können oder eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.